Prüfungsberechtigung

Prüfungsberechtigung

Bitte kontaktieren Sie den Examinator oder die Examinatorin, bei dem oder der Sie die BA/MA-Prüfung ablegen möchten, frühzeitig. 

MA-Arbeiten

Eines der Gutachten muss von einer Inhaberin bzw. einem Inhaber einer Professur der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel stammen. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Studiendekanin bzw. der Studiendekan auf Antrag. Der/die Zweitprüfende muss mindestens promoviert sein.

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