![aus der Sammlung Anton Röösli](/fileadmin/_processed_/0/1/csm_Dia_SGV_13_Roeoesli_2_dc1128b3f7.jpg?1614755967)
Prüfungsberechtigung
BA-/MA-Prüfung
Bitte kontaktieren Sie den Examinator oder die Examinatorin, bei dem oder der Sie die BA- oder MA-Prüfung ablegen möchten, frühzeitig.
Beachten Sie die obligatorischen Orientierungsveranstaltungen für BA- und MA-Prüfungen: Diese finden jeweils in der ersten Semesterwoche der Vorlesungszeit statt und sind für alle Studierenden, die im jeweiligen Semester ihre Prüfungen ablegen wollen, obligatorisch.
MA-Arbeiten
Eines der Gutachten muss von einer Inhaberin bzw. einem Inhaber einer Professur der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel stammen. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Studiendekanin bzw. der Studiendekan auf Antrag. Der/die Zweitprüfende muss mindestens promoviert sein.